Grundsätzliches zur Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Bei dem einen zeichnet sich dieses ab, weil eine schleichende Erkrankung irgendwann soweit fortgeschritten sein wird, dass eine weitere Ausübung des Berufes nicht mehr möglich ist. Bei dem anderen kommt der Fall jedoch plötzlich, quasi von jetzt auf gleich, sei es durch einen Unfall oder eine plötzlich aufgetretene schwere Erkrankung.

Einer von vier Erwerbstätigen verliert vor Erreichen der Altersgrenze seine Arbeitskraft und wird damit in aller Regel um die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt zu verdienen, gebracht.

Die allermeisten Menschen, die diesen Schicksalsschlag erleiden müssen, sind dabei völlig unzureichend abgesichert und müssen neben den gesundheitlichen Einschränkungen auch noch erhebliche finanzielle Einschnitte hinnehmen.

Erst wenn der Fall eingetreten ist, merkt man, wie lückenhaft die gesetzliche Absicherung für diesen Fall ausgelegt ist.

Doch während fast jedes neue Fahrzeug in Deutschland gegen Vollkaskoschäden abgesichert wird, bleibt die Absicherung der eigenen Arbeitskraft allzu häufig auf der Strecke.

Dabei ist die Absicherung der Arbeitskraft häufig preiswerter als man denkt, insbesondere wenn diese bereits in jungen Jahren in Angriff genommen wird.

Unter Berufsunfähigkeit versteht der Versicherer, dass Sie Ihren aktuellen Beruf oder Ihre aktuelle Tätigkeit, aufgrund Krankheit oder Kräfteverfalls, zu mindestens 50% nicht mehr ausüben können.

Diese Erkrankungen müssen selbstverständlich durch einen Arzt nachgewiesen werden. Allerdings reicht in fast allen Fällen eine Erklärung des oder der behandelden Ärzte. Nur in wenigen Ausnahmefällen wird ein zusätzliches Gutachten durch einen weiteren Mediziner in Auftrag gegeben.

Vereinfacht ausgedrückt: Haben Sie bisher 8 Stunden täglich gearbeitet und können nunmehr nur noch 4 Stunden täglich dieser Beschäftigung nachgehen, gelten Sie als berufsunfähig.

Verzichtet der Versicherer auf das so genannte abstrakte Verweisungsrecht, darf dieser Sie auch nicht in einen andere Tätigkeit verweisen, auch wenn Sie diese trotz Ihrer Erkrankung ausüben könnten.
In fast allen Fällen ist die Arbeitskraft das einzig nennenswerte Vermögen, dass Menschen besitzen.

Rechnen Sie einmal nach, wie hoch Ihr noch zu erwartendes Nettogehalt bis zu Ihrem Renteneintritt mit 67 Jahren sein wird. Sie werden auf Beträge kommen, die immer im Bereich von mehreren hundert tausend Euro liegen, manchmal sogar Millionenbeträge erreichen.

Sichern Sie dieses Vermögen nicht ab, verhalten Sie sich, wie der Besitzer eines Ferraris, der diesen ohne Vollkaskoschutz fährt.
Noch immer glauben viele Menschen in diesem Land, sie seien über die gesetzliche Rentenversicherung ausreichend gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft abgesichert. Dabei wurde die staatliche Berufsunfähigkeitsversicherung bereits im Jahr 2001 komplett abgeschafft.

Seit diesem Zeitpunkt gibt es nur noch eine Erwerbsminderungsrente, welche sich ausschließlich am Restleistungsvermögen eines Versicherten orientiert.

Nur wer keine drei Stunden täglich mehr irgendeiner Beschäftigung nachgehen kann, gleich welcher Tätigkeit oder welchen Einkommens, erhält die volle Ererbsminderungsrente. Wer noch 3 Stunden, jedoch keine 6 Stunden mehr arbeiten kann, bekommt hingegen nur die Hälfte dieses Betrages.
Waren es in früheren Zeiten hauptsächlich Unfälle oder Krankheiten im Bereich der Knochen und Gelenke, gelten heute psychische Erkrankungen als Hauptursache einer eingetretenen Berufsunfähigkeit.

Mittlerweile wird in etwa jeder Dritte aufgrund einer Depression, eines Burnout oder einer sonstigen geistigen Erkrankung Berufs- oder gar erwerbsunfähig. Erst danach folgen Erkrankungen der Knochen und Gelenke, gefolgt von Herz-/Kreislauferkrankungen, Krebs, Allergien und Unfällen.

Aufgrund der zunehmenden Stressfaktoren in der heutigen Arbeitswelt ist mit einer weiteren Zunahme im Bereich der psychischen Erkrankungen zu rechnen.
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